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Focus KG des Arnold Ritter 

Köstlanerstraße 135/D

I-39042 Brixen

Mwstr.-Nr: IT01457940219

ritter@focus-fotodesign.it

Empfängerkodex Elektronische Rechnung: SUBM70N

Für den Inhalt verantwortlich ist die Focus KG.

Alle Bilder auf dieser Website unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der Focus KG verwendet werden. 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berufsfotografen Südtirol:

Allgemeines


1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen
und Leistungen.
2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
3) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.


Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden
4) Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie z.B. Beleuchtung und Bildkomposition zu.
5) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
7) Kommt der Kunde der Verpflichtung ( gemäß Ziffer 6 ) nicht nach oder verschiebt er eine Photosession weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
8) Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung ( Model Release ) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
9) Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden beim Fotografen in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.
10) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.
11) Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen.
12) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

Haftung


13) Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen des Fotografen.
14) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Im Falle der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner ein Verbesserungsanspruch (Nachbesserung) durch den Fotografen zu.
15) Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.
16) Bei Ansprüchen gegen den Fotografen seitens Dritter, die ( gemäß Ziffer 8 ) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

Nutzungsrechte


17) Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden.
18) Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit
zu überlassen.
19) Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Mindestentschädigung in der Höhe von 150% des vereinbarten Honorars zu bezahlen.

20) Der Kunde hat bei der Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Bei jeder Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars.
21) Der Fotograf hat das Recht das Bildmaterial für Eigenwerbung zu nutzen und in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
22) Der Fotograf behält das Recht, Dritten eine Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern.
23) Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.
24) Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
25) Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
26) Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden. Honorar
27) Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich MwSt. geschuldet und zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsstellung.
28) Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen des Fotografen, hat der Fotograf Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.
29) Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
30) Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW-Konversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Retuschen, etc.) gesondert in Rechnung gestellt.
31) Das Honorar (gemäß Ziffer 27) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird. Anwendbares Recht und ausschließlicher Gerichtsstand
32) Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschließlich italienisches Recht anwendbar.
33) Ausschließlicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

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